08/04/2024 von Gabriel Díaz García 0 Kommentare
NEUIGKEITEN ZUR EINKOMMENSTEUER FÜR NICHTANSÄSSIGE: ERKLÄRUNG DER VERMIETUNGEN
Gemäß der Ministerialverordnung HAC/56/2024 vom 25. Januar können Steuerpflichtige, die aufgrund von Mieteinnahmen aus ihren Immobilien der Einkommensteuer für Nichtansässige unterliegen, ab 2024 ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen und die entsprechenden Steuern in Spanien entrichten, indem sie ihre gesamten Einkünfte nur noch einmal im Jahr in einer einzigen Steuererklärung angeben.
Vor 2024 waren ausländische Bürger, die nicht in Spanien ansässig waren, verpflichtet, ihre Mieteinnahmen vierteljährlich einzureichen und die Steuer mit dem Formular 210 zu zahlen, wenn die Steuer fällig war.
Diese Praxis zwang Nichtansässige jedoch, fast vier Steuererklärungen pro Jahr einzureichen, was für die Steuerzahler einen hohen Zeit- und Kostenaufwand bedeutete und gegen den Grundsatz der Effizienz und Notwendigkeit verstieß, den das Gesetz 39/2015 über das gemeinsame Verwaltungsverfahren hochhält.
Was bedeutet diese Änderung?
Ab 2024 müssen die Steuerzahler keine vierteljährliche Steuererklärung mehr abgeben, sondern können eine einzige Steuererklärung einreichen, in der alle ihre Einnahmen und Ausgaben zusammengefasst sind (wenn sie in der Europäischen Union steuerlich ansässig sind).
Bei Diaz Advisers können wir Ihnen helfen, die Sie betreffenden Steuern zu verstehen und Sie gut zu beraten, damit Sie wissen, welche steuerlichen Vorteile Sie als Steuerzahler haben.
In Alicante am 8. April 2024
Gabriel Diaz Garcia
Berater für Steuern und Abgaben
Ökonomiestudium nº 3611 Alicante
Versicherungsmathematiker und europäischer Finanzberater
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