Steuervorteile für Unternehmer und ausländische Arbeitnehmer in Spanien

Beckhams Gesetz

In diesem Artikel geht es um die Möglichkeiten, die Ausländern (Einzelpersonen) offenstehen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in das spanische Staatsgebiet ziehen.

Viele von ihnen wissen nicht, wie viel Steuern sie hier zahlen würden, und müssen ihren Umzug planen und wissen, ob es sich bei einem bestimmten Gehalt oder einer erwarteten Rendite aus der wirtschaftlichen Tätigkeit und den Lebenshaltungskosten in Spanien (Miete, Lebensmittel, Steuern, Krankenversicherung, Kraftstoff, Freizeit, Schule für die Kinder usw.) lohnt.

Die Kenntnis dieser Daten kann Ihnen eine ungefähre Vorstellung von Ihrem verfügbaren Einkommen, Ihrer Spar- und Verschuldungskapazität vermitteln, damit Sie in einem Land wie Spanien, das laut OECD auf Platz 4 der Länder mit dem höchsten Wirtschaftswachstum und unter den 10 besten Ländern der Welt in Bezug auf die Lebensqualität liegt, wachsen und Fuß fassen können.

In Spanien wird das Arbeitseinkommen mit der Einkommenssteuer besteuert, einer progressiven Steuer, die mit dem Einkommen des Arbeitnehmers steigt.

Der Grundtarif der Besteuerung sieht wie folgt aus:

Das heißt, wenn ein Arbeitnehmer 45.000 € brutto pro Jahr verdient, und ohne Berücksichtigung der persönlichen Umstände (wie Familienstand oder unterhaltsberechtigte Nachkommen oder Verwandte in aufsteigender Linie) oder anderer Einkünfte (Dividenden, Kapitalerträge...) würde die Steuerrechnung 11.610,96 € betragen.

Wichtig: In diesem Beispiel sind die möglichen Abzüge, die in jeder autonomen Gemeinschaft je nach Wohnsitz des Steuerpflichtigen möglich sind, nicht berücksichtigt (dieses Beispiel kann Ihnen jedoch helfen, sich einen Überblick zu verschaffen).

Mit diesem Ergebnis würde Ihr effektiver Steuersatz 25,80 % betragen.

Als Nichtansässiger beträgt der Steuersatz pauschal 24 % für alle Einkünfte (wenn Sie nicht Bürger eines EU-Landes, Norwegens oder Islands sind) oder 19 %, wenn Sie der Europäischen Union angehören (z. B. Deutschland oder Frankreich; diese Bürger sind berechtigt, die mit der Erzielung der Einkünfte verbundenen Ausgaben abzuziehen).

Wie Sie sehen, ist die Besteuerung im Allgemeinen für alle, die Einkünfte erzielen, sehr ähnlich, unabhängig davon, ob sie ansässig oder nicht ansässig sind (bei Nicht-EU-Bürgern, Norwegen und Island).

Im Falle eines EU-Bürgers würde diese Gleichheit bei Gehältern bis zu 34.000 € brutto pro Jahr (ca. 19 %) eintreten.

WAS KANN ICH BEI MEINEM GEHALT TUN, UM MEINE STEUERRECHNUNG ZU SENKEN?Wenn Sie in den Genuss der besonderen Steuerregelung für Arbeitnehmer, Freiberufler, Unternehmer und Investoren kommen, die sich in Spanien niederlassen, können Sie wählen, ob Sie in dem Jahr, in dem Sie sich in Spanien niederlassen, und in den darauffolgenden fünf Jahren als Nicht-Steueransässiger Steuern zu einem Pauschalsteuersatz von 19 % oder 24 % zahlen, je nachdem, aus welchem Land Sie stammen, oder ob Sie sich für die Option entscheiden, als Steueransässiger Steuern zu einem progressiven Steuersatz zu zahlen.

WELCHE OPTION IST ALSO DIE BESTE FÜR MICH?

Um diese Frage richtig zu beantworten, ist es am besten, nicht nur das erwartete Bruttojahreseinkommen aus Ihrem Gehalt zu berücksichtigen, sondern auch viele andere persönliche und finanzielle Umstände, um Ihre Besteuerung zu optimieren und zu planen.

Wenn Sie beispielsweise zwei Kinder haben, verheiratet sind und in Ihrer autonomen Gemeinschaft bestimmte Abzüge oder Ermäßigungen in Anspruch nehmen möchten (Mietabzug, Ermäßigung der Beiträge zur Altersvorsorge, gemeinsame Besteuerung usw.) oder wenn Sie beispielsweise Kapitalverluste haben (Verkauf einer Immobilie, von Aktien, Investmentfonds usw.), werden Sie eher daran interessiert sein, Steuern als Steuerinländer zu zahlen.

Liegt Ihr Gehalt jedoch über einem bestimmten Betrag (z. B. 70 000 €) und können Sie keine der für Steuerinländer geltenden Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, ist es am besten, diese Sonderregelung zu beantragen.

DA Advisers berät Sie bei der Wahl der für Sie am besten geeigneten Option und unterstützt Sie bei allen notwendigen Verfahren, um diese besondere Steuerregelung zu erhalten.

In Alicante am 14. September 2023

Gabriel Díaz García

Wirtschaftswissenschaftler Anwaltskammer Alicante 3611

Versicherungsmathematiker und europäischer Finanzberater

MAPFRE Wealth Management Büro Alicante

 

 

 

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