Vor einem Notar beurkundete Handlungen

Erforderliche Unterlagen

Es gibt viele rechtliche Ereignisse, die uns im Laufe unseres Lebens widerfahren.  
Ereignisse wie der Tod eines geliebten Menschen, der Wunsch, eine Immobilie in Spanien zu erwerben, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehe zu regeln, einen gesetzlichen Vertreter in Spanien zu bevollmächtigen, ein Testament zu errichten oder zu akzeptieren, usw. 
 
Im Folgenden werden wir die häufigsten Fälle und die für die notarielle Beurkundung erforderlichen Dokumente erläutern. 
 
ERKLÄRUNG DER ERBEN DES VERSTORBENEN 
D.N.I. der verstorbenen Person, wörtliche Sterbeurkunde und Testamentsurkunde (letztere kann von uns angefordert werden). In Ihrem Fall benötigen wir möglicherweise eine Bescheinigung über die Volkszählung des Verstorbenen (nicht, wenn die Adresse, die in der D.N.I./Sterbeurkunde erscheint, mit der letzten Adresse übereinstimmt). 
- Angaben zum ANTRAGSTELLER (der zu den Erbschaftsinteressenten gehören muss) und zu ZWEI ZEUGEN, die volljährig sind und die Familie des Verstorbenen kennen: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Anschrift und Personalausweisnummer. 
Zur Bestimmung der erbberechtigten Familiengruppe müssen Sie uns Folgendes vorlegen: Familienbuch des Verstorbenen oder wörtliche Heiratsurkunden, Geburtsurkunden der Kinder usw. Wir werden die erforderlichen Bescheinigungen je nach der familiären Situation des Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes angeben. 
Angaben zu den Personen, die zu ERBEN des Verstorbenen erklärt werden sollen: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Anschrift und Personalausweisnummer. 
 
EHEVERTRÄGE 
Eheverträge können VOR der Eheschließung (vor der Eheschließung) oder NACH der Eheschließung (nach der Eheschließung) abgeschlossen werden, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Ehe zu regeln. Wir benötigen: 
Angaben zu den Antragstellern: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Adresse und Personalausweisnummer. 
Familienbuch oder Heiratsurkunde (WENN POSTNUPTIAL). In diesem Fall kann eine LIQUIDATION DES GEMEINSAMEN EIGENTUMS folgen, für die wir auch die Titel der Immobilien (Urkunden usw.) und ihre Bewertung sowie den Liquidationsplan benötigen: DAS EIGENTUM JEDES EIGENTUMS (denken Sie daran, dass die Gütergemeinschaft nur auf einer 50/50 Basis aufgelöst werden kann). 
 
KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN 
Angaben zum KÄUFER und VERKÄUFER: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Anschrift und Personalausweisnummer. WICHTIG: Geben Sie den wirtschaftlichen Status der Ehe an (wenn es sich um eine Gütertrennung handelt, muss die Urkunde über die im Standesamt des Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde, eingetragenen Eheverträge vorgelegt werden). 
Handelt es sich bei einer der Parteien um eine GESETZLICHE PERSON (z. B. ein Unternehmen), muss ihr Vertreter die Gründungsurkunde, die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse und die Urkunde über die Ernennung zum Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter vorlegen. 
Eigentumsurkunde (escritura) des VERKÄUFERS und die letzte Quittung der I.B.I. (spanische Steuer). 
Der Verkäufer muss außerdem eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass er die Gebühren für die Eigentümergemeinschaft (falls zutreffend) ordnungsgemäß entrichtet hat, sowie eine Bescheinigung über die Energieeffizienz der Immobilie. 
Wenn es sich um eine OFFIZIELL geschützte Immobilie handelt, die von einem Vorkaufsrecht zugunsten der Generalitat Valenciana oder von einer Beschränkung des Verkaufspreises betroffen ist, muss der Verkäufer die entsprechende behördliche Genehmigung vorlegen. 
ZAHLUNGSMITTEL: Kopie des Überweisungsbelegs (mit Angabe der Soll- und Habenkonten) oder des Bankschecks (mit Angabe des Kontos, auf dem er belastet wird).  
Betriebskosten: Falls diesbezüglich nichts vereinbart wurde, werden die Kosten nach dem Gesetz wie folgt verteilt: 
Der Verkäufer ist verantwortlich für: Die Bezahlung der Eigentumsurkunde (AUSSER für die autorisierte Kopie, die vom Käufer bezahlt wird) und die Plus Valía (Gemeindesteuer auf den Wertzuwachs von städtischen Grundstücken). Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Nicht-Residenten, behält der Käufer 3 % des Verkaufspreises ein, die als entsprechende Steuer an das Finanzamt abgeführt werden (Formular 211). 
Die Frist für die Einreichung dieses Formulars beträgt einen Monat ab dem Datum des Verkaufs der Immobilie. 
Ebenso muss der Verkäufer die Kosten für die Beseitigung von Belastungen, z. B. die Löschung von Hypotheken, tragen, um den Verkauf lastenfrei zu machen. 
Der Käufer ist verantwortlich für: Kopien der Eigentumsurkunden, die Kosten für die Eintragung im Grundbuchamt und Steuern: I.T.P.O. oder I.V.A. 
 
KAUF UND VERKAUF VON UNTERNEHMENSANTEILE 
Angaben zum KÄUFER und VERKÄUFER: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Anschrift und Personalausweisnummer. WICHTIG: Geben Sie den wirtschaftlichen Status der Ehe an (wenn es sich um eine Gütertrennung handelt, müssen Sie die Urkunde über die Eheverträge vorlegen, die im Standesamt, in dem die Ehe eingetragen ist, registriert ist). 
Handelt es sich bei einer der Parteien um eine RECHTSPERSON (z. B. ein Unternehmen), muss ihr Vertreter die Gründungsurkunde, die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse und die Urkunde über die Ernennung zum Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter vorlegen. 
Eigentumsurkunde (Urkunde) des VERKÄUFERS. 
Angaben über die Gesellschaft, deren Aktien Gegenstand des Verkaufs sind. Es empfiehlt sich, eine Kopie der Gründungsurkunde vorzulegen, die diese Angaben und auch die Satzung der Gesellschaft enthält: In diesen Gesellschaften gibt es Vorkaufsrechte, und es ist notwendig, deren Umfang und Inhalt zu kennen, um zu prüfen, ob der Verkauf und Kauf den erforderlichen Anforderungen entspricht. 
ZAHLUNGSMITTEL: Kopie des Überweisungsbelegs (mit Angabe der Soll- und Habenkonten) oder des Bankschecks (mit Angabe des Kontos, auf das er ausgestellt ist). BARZAHLUNG IST NUR BEGRENZT MÖGLICH. 
Betriebskosten: Geben Sie an, wer die Kosten für die Urkunde übernimmt. Diese Vorgänge sind von der Zahlung der I.T.P.O. befreit (ES GIBT AUSNAHMEN). 
ERBSCHAFTSAUSSCHLAGUNG 
Ausführliche Sterbeurkunde, Testamentsurkunde und Lebensversicherungsregister (wenn Sie die beiden letztgenannten nicht haben, kümmern wir uns um die Beschaffung). 
Beglaubigte Abschrift des Testaments (wenn Sie es nicht haben, besorgen wir es) oder des Akts zur Erklärung der Erben von Todes wegen, falls zutreffend. 
Wenn der Verstorbene von Todes wegen verstorben ist und Ihnen die Erbenerklärung noch nicht vorliegt, werden wir Sie darüber informieren. 
Angaben zu den Erben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Anschrift und Personalausweisnummer. 
Eigentumsurkunden (Urkunden) der Immobilie (mit der letzten Quittung des I.B.I.) und/oder der Anteile/Beteiligungen, die dem Verstorbenen gehörten. 
Bankbescheinigung zum Zeitpunkt des Todes über die Konten (einschließlich der Konten für Wertpapiere, Investmentfonds usw.) des Verstorbenen. 
Ggf. Unterlagen über Fahrzeuge. 
Falls eine Lebensversicherung (oder ähnliches) besteht, BESCHEINIGUNG des Unternehmens mit Angabe des Begünstigten und des zu erhaltenden Betrags. 
Denken Sie daran, dass die Steuergesetzgebung eine Frist von SECHS MONATEN, gerechnet ab dem Tod des Verstorbenen, vorsieht, um die der Erbschaftssteuer entsprechende Liquidation vorzulegen. 
 
GRÜNDUNG VON GESELLSCHAFTEN 
 
Angaben zu den Gesellschaftern: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Anschrift und Personalausweis. Ist ein Gesellschafter im Rahmen einer Gütertrennung verheiratet, ist die entsprechende Urkunde über den Ehevertrag vorzulegen, die ordnungsgemäß im Standesamt, in dem die Ehe eingetragen ist, registriert wurde. 
Handelt es sich bei dem Aktionär um eine GESETZLICHE PERSON, sind die Gründungsurkunde, die Eigentumsurkunde und die Ernennung des Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreters vorzulegen. 
 
UND DIE BETEILIGUNG JEDES TEILNEHMERS AM GESAMTEN AKTIENKAPITAL (bei S.L.'s beträgt das Minimum 3.000,00 Euro; bei S.A.'s beträgt das Minimum 60.000,00 Euro). 
BESCHEINIGUNG DES ZENTRALEN HANDELSREGISTERS, in Kraft (3 Monate nach seiner Ausstellung), mit dem Firmennamen: Wir können dies für Sie bearbeiten. 
ZWECK DES UNTERNEHMENS (mit Angabe der Tätigkeiten, aus denen es sich zusammensetzt, und des C.N.A.E. der Haupttätigkeit), ANSCHRIFT DES UNTERNEHMENS und Angaben zum VERWALTER (dies kann ein alleiniger Verwalter, mehrere gemeinsame oder mehrere Verwalter oder ein Vorstand sein. Es kann sich um eine juristische Person handeln; in diesem Fall muss die natürliche Person, die sie vertreten soll, benannt werden). 
Die Gesellschaftssatzung (wir können Ihnen eine solche zur Verfügung stellen). 
Wenn es sich bei den EINZAHLUNGEN um GELD handelt, muss eine BESCHEINIGUNG über die Einzahlung auf ein auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft lautendes Konto vorgelegt werden (bei GmbHs ist dies nicht zwingend erforderlich).   
 
Wenn es sich nicht um Bargeld handelt, müssen Sie die Eigentumsurkunden (Immobilien, Aktien oder Wertpapiere) vorlegen; bei Fahrzeugen (wir benötigen nur die Unterlagen) und bei beweglichen Gütern ist dies nicht erforderlich. 
Eine Einzelfirma mit einem einzigen Gesellschafter ist möglich. 
 
ZUR ERTEILUNG VON VOLLMACHTEN 
Angaben zum Bevollmächtigten und zum Bevollmächtigten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Anschrift und Personalausweisnummer. 
Je nach Zweck der Vollmacht muss der Güterstand der Eheleute angegeben werden: Handelt es sich um eine Gütertrennung, muss die Urkunde über die Eheverträge vorgelegt werden, die ordnungsgemäß im Standesamt, in dem die Ehe eingetragen ist, registriert wurde. 
Handelt es sich um eine Prozessvollmacht, wird Ihnen der Rechtsanwalt eine Liste der zu benennenden Anwälte und Notare übergeben. 
Wird die Vollmacht von einer RECHTSPERSON (Unternehmen usw.) ausgestellt, müssen Sie die Gründungsurkunde und die Ernennung des Bevollmächtigten/Rechtsvertreters vorlegen. 
FACULTIES: Inhalt der Vollmachtsurkunde. Im Zweifelsfall können wir Ihnen Listen von Vollmachten je nach Zweck der Vollmacht zur Verfügung stellen (allgemeine Vollmacht, Kauf, Verkauf, Annahme von Erbschaften usw.). 
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass, wenn die Vollmacht bei einem Notar im Ausland ausgestellt wird, diese Vollmacht von Den Haag apostilliert werden muss, da sie sonst ihre Gültigkeit verliert. Außerdem muss dieses Dokument ins Spanische übersetzt werden. 
 
ZUM TESTAMENT (TESTAMENTSVOLLSTRECKER) 
Angaben zum Erblasser: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Name der Eltern (und ob sie leben oder nicht), Familienstand (falls verheiratet: Vor- und Nachname des Ehepartners), Beruf, Anschrift und Personalausweisnummer. Falls es Nachkommen gibt: Vor- und Nachname der Nachkommen. 
Anhand dieser Angaben informieren wir Sie über die Möglichkeiten, die sich aus den eventuellen Einschränkungen der Testierfreiheit aufgrund des Vorhandenseins von Zwangserben (oder legitimierten Erben) ergeben können. 
 
 
PATIENTENVERFÜGUNGEN ("LIVING WILL"): 
Wenn Sie auch eine Patientenverfügung erteilen wollen, sollten Sie auch Folgendes angeben: 
SIP-Kartennummer und Mobiltelefonnummer. 
Angaben (mit Handynummer) zu der Person oder den Personen des Vertrauens, die für den Dialog, die Auslegung und die Entscheidungsfindung in dieser Hinsicht bestimmt werden sollen. 
 
Wie Sie sehen, sind für jeden Fall spezifische Unterlagen erforderlich. 
Es ist sehr wichtig, diese zu kennen, um Probleme in letzter Minute zu vermeiden, die das Gerichtsverfahren verzögern können, mit den entsprechenden Folgen. 
 
Wir von DA Advisers können Ihnen bei der Durchführung aller Handlungen, die eine öffentliche Beurkundung erfordern, behilflich sein und Sie auch vor der Steuerbehörde, der Sozialversicherung oder dem Handelsregister vertreten. 
 
In Alicante am 07. September 2023 
 
Gabriel Díaz García 
Ökonomiestudent von Alicante 3611 
Versicherungsmathematiker und europäischer Finanzberater

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